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Warum externe Links auf unserer Homepage vermieden werden...
Mit Beschluss vom 18. November 2016 (Az. 310 O 402/16) hat das Landgericht Hamburg einen Webseitenbetreiber verurteilt, der einen Link zu einer Webseite mit einer Urheberrechtsverletzung (urheberrechtlich geschützte Fotografie) gesetzt hatte.
Also: Das Landgericht Hamburg hat nicht den Betreiber der Webseite verurteilt, die das Foto zeigt, sondern eine dritte Seite, die lediglich auf die Seite verlinkt, wo das Foto eingebunden ist.
Da es nahezu unmöglich ist ständig die verlinkten Seiten auf Urheberrechtverletzungen zu überprüfen, werden direkte Links vermieden.
Soll die aufgeführte Seite aufgerufen werden: den Link- Text markieren, rechte Maustaste drücken und den Menüeintrag zum Öffnen des Links auswählen.
Weitere Informationen: http://www.schieb.de/751455/wie-verlinkt-man-richtig