Unterrichtsversäumnisse
Bei Unterrichtsversäumnissen ist die Schule umgehend von den Erziehungsberechtigen oder den volljährigen Oberstufenschülerinnen/ -schülern telefonisch zu benachrichtigen.
Die versäumten Stunden sind mit Hilfe des Entschuldigungsformulars der Schule bei den Fachlehrerinnen und Fachlehrern zu entschuldigen; danach ist es den Tutorinnen und Tutoren vorzulegen.
Sofern am Krankheitstag eine Klausur geschrieben wird, ist für dieses Unterrichtsversäumnis ein Attest vorzulegen. Ohne Anruf und Attest wird kein Nachschreibetermin gewährt.
Unterrichtsversäumnisse bei geblockten Unterrichtseinheiten sind ebenfalls mit Attest zu entschuldigen.
Bei unentschuldigtem Fehlen kann auf Grundlage des Schulgesetzes ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden bzw. das Schulverhältnis beendet werden.
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- Geschrieben von MFF
- Erstellt: 08. Februar 2011
- Zuletzt aktualisiert: 06. April 2019
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