+ + + Informationsabend zur gymnasialen Oberstufe für Eltern und SchülerInnen der 10. Klassen über unsere Gesamtschule Niederzier/ Merzenich + + + Donnerstag, 23. Januar 2025, 18 Uhr, im Lernzentrum im Schulgebäude in Niederzier + + + Wir freuen uns auf Ihren Besuch! + + + Informationsabend zur gymnasialen Oberstufe für Eltern und SchülerInnen der 10. Klassen über unsere Gesamtschule Niederzier/ Merzenich + + + Donnerstag, 23. Januar 2025, 18 Uhr, im Lernzentrum im Schulgebäude in Niederzier + + + Wir freuen uns auf Ihren Besuch! + + + Informationsabend zur gymnasialen Oberstufe für Eltern und SchülerInnen der 10. Klassen über unsere Gesamtschule Niederzier/ Merzenich + + + Donnerstag, 23. Januar 2025, 18 Uhr, im Lernzentrum im Schulgebäude in Niederzier + + + Wir freuen uns auf Ihren Besuch! + + + Informationsabend zur gymnasialen Oberstufe für Eltern und SchülerInnen der 10. Klassen über unsere Gesamtschule Niederzier/ Merzenich + + + Donnerstag, 23. Januar 2025, 18 Uhr, im Lernzentrum im Schulgebäude in Niederzier + + + Wir freuen uns auf Ihren Besuch! + + + Informationsabend zur gymnasialen Oberstufe für Eltern und SchülerInnen der 10. Klassen über unsere Gesamtschule Niederzier/ Merzenich + + + Donnerstag, 23. Januar 2025, 18 Uhr, im Lernzentrum im Schulgebäude in Niederzier + + + Wir freuen uns auf Ihren Besuch! + + + Informationsabend zur gymnasialen Oberstufe für Eltern und SchülerInnen der 10. Klassen über unsere Gesamtschule Niederzier/ Merzenich + + + Donnerstag, 23. Januar 2025, 18 Uhr, im Lernzentrum im Schulgebäude in Niederzier + + + Wir freuen uns auf Ihren Besuch! + + +

 

Bei Unterrichtsversäumnissen ist die Schule umgehend von den Erziehungsberechtigen oder den volljährigen Oberstufenschülerinnen/ -schülern telefonisch zu benachrichtigen.

Die versäumten Stunden sind mit Hilfe des Entschuldigungsformulars der Schule bei den Fachlehrerinnen und Fachlehrern zu entschuldigen; danach ist es den Tutorinnen und Tutoren vorzulegen.

Sofern am Krankheitstag eine Klausur geschrieben wird, ist für dieses Unterrichtsversäumnis ein Attest vorzulegen. Ohne Anruf und Attest wird kein Nachschreibetermin gewährt.
Unterrichtsversäumnisse bei geblockten Unterrichtseinheiten sind ebenfalls mit Attest zu entschuldigen.

Bei unentschuldigtem Fehlen kann auf Grundlage des Schulgesetzes ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden bzw. das Schulverhältnis beendet werden.

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