Beratungskonzept - Krisenintervention
Ereignisse an Schulen wie ein schwerer Unfall, ein plötzlicher (Unfall-)Tod von Schülerinnen und Schülern oder Lehrkräften, ein Suizidversuch oder Suizid, Gewaltdrohungen sowie Gewalttaten erfordern besondere Maßnahmen der Prävention, Beratung und Intervention, um die Handlungsfähigkeit der Schule zu gewährleisten und eine gesundheitliche Schädigung von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften sowie weiteren Mitgliedern der Schulgemeinschaft so weit wie möglich zu vermeiden. Grundsätzlich erfolgt an unserer Schule in Gefahrenlagen eine Orientierung an den Handlungsempfehlungen zur Krisenprävention und Krisenintervention für die Schulen in NRW. Die schulbezogenen Teile des sog. Notfallordners sowie ein spezieller Gefahrenabwehrplan für unsere Schule werden jährlich aktualisiert und der Polizei übermittelt.
Während und im Nachgang der oben beschriebenen Schadensereignisse entstehen vielfältige Beratungsanlässe, die vom schulischen Kriseninterventionsteam aber auch von außerschulischen Kooperationspartnern bearbeitet werden.
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- Geschrieben von MÖL
- Erstellt: 20. März 2019
- Zuletzt aktualisiert: 04. April 2019
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