Informationen zur "Maskenregelung" ab dem 1.9.2020
Die Schulministerin hat in ihrer heutigen Pressekonferenz mitgeteilt, dass die Maskenpflicht für den Unterricht ab morgen, 1.9.2020, aufgehoben wird. Es muss aber eine Maske bei Betreten des Schulgeländes bis zum Erreichen des Arbeitsplatzes im Klassenraum getragen werden.
Viele von uns empfinden das Tragen einer Maske, insbesondere im Unterricht als störend. Häufig hemmt sie das gegenseitige Verstehen und erschwert die Kommunikation miteinander nicht unerheblich.
Gleichzeitig hat die Verpflichtung, eine Maske zu tragen aber bewirkt, dass die Schulen geöffnet bleiben können und wir nicht schulweit zum Distanzlernen zurückkehren müssen. Das ist auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen im Frühjahr dieses Jahres eine wichtige Veränderung. Darüber hinaus haben sich auch Schüler*innen und Lehrer*innen, die zu Risikogruppen gehören, in der Schule sicher gefühlt. Wegen dieses Gefühls der Sicherheit sind sie zur Schule gekommen, um zu lernen und zu arbeiten.
Das sollte so bleiben. Unsere Schule muss offen bleiben.
Ich appelliere deshalb an alle, Schüler*innen wie Lehrer*innen und an alle anderen Menschen, die in der Schule arbeiten, bis auf Weiteres eine Maske auch im Unterricht zu tragen, um das Risiko einer eventuellen, auch nur teilweisen Schulschließung zu verringern. Gegenseitige Rücksichtnahme ist ein Merkmal unserer Schule und sollte auch in diesen Zeiten sichtbar werden.
Als untenstehenden Download finden Sie eine Handlungsempfehlung des Ministeriums zur Vorgehensweise bei möglichen Erkrankungen Ihres Kindes.
Stefan Möller
Schulleiter
Niederzier, den 31.08.2020
- Details
- Geschrieben von MÖL
- Erstellt: 31. August 2020
- Zuletzt aktualisiert: 18. November 2022
- Zugriffe: 1567