+ + + Informationsabend zur gymnasialen Oberstufe für Eltern und SchülerInnen der 10. Klassen über unsere Gesamtschule Niederzier/ Merzenich + + + Donnerstag, 23. Januar 2025, 18 Uhr, im Lernzentrum im Schulgebäude in Niederzier + + + Wir freuen uns auf Ihren Besuch! + + + Informationsabend zur gymnasialen Oberstufe für Eltern und SchülerInnen der 10. Klassen über unsere Gesamtschule Niederzier/ Merzenich + + + Donnerstag, 23. Januar 2025, 18 Uhr, im Lernzentrum im Schulgebäude in Niederzier + + + Wir freuen uns auf Ihren Besuch! + + + Informationsabend zur gymnasialen Oberstufe für Eltern und SchülerInnen der 10. Klassen über unsere Gesamtschule Niederzier/ Merzenich + + + Donnerstag, 23. Januar 2025, 18 Uhr, im Lernzentrum im Schulgebäude in Niederzier + + + Wir freuen uns auf Ihren Besuch! + + + Informationsabend zur gymnasialen Oberstufe für Eltern und SchülerInnen der 10. Klassen über unsere Gesamtschule Niederzier/ Merzenich + + + Donnerstag, 23. Januar 2025, 18 Uhr, im Lernzentrum im Schulgebäude in Niederzier + + + Wir freuen uns auf Ihren Besuch! + + + Informationsabend zur gymnasialen Oberstufe für Eltern und SchülerInnen der 10. Klassen über unsere Gesamtschule Niederzier/ Merzenich + + + Donnerstag, 23. Januar 2025, 18 Uhr, im Lernzentrum im Schulgebäude in Niederzier + + + Wir freuen uns auf Ihren Besuch! + + + Informationsabend zur gymnasialen Oberstufe für Eltern und SchülerInnen der 10. Klassen über unsere Gesamtschule Niederzier/ Merzenich + + + Donnerstag, 23. Januar 2025, 18 Uhr, im Lernzentrum im Schulgebäude in Niederzier + + + Wir freuen uns auf Ihren Besuch! + + +

 

Aktualisierung Sonntag, 14.3.2020, 10.36 Uhr in roter Schrift.

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,

wie Sie ja wahrscheinlich der Presse bereits entnommen haben, hat das Land NRW sich entschlossen, aufgrund des Corona-Virus die Schulen zu schließen.

Für Montag und Dienstag, 16.3. und 17.3. 2020 gilt folgende Übergangsregelung. Ich zitiere dazu aus den Informationen des Schulministeriums:

1. Ruhen des Unterrichts ab Montag bis zum Beginn der Osterferien

Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.

Für Schülerinnen und Schüler in der dualen Ausbildung sowie in Praktika beschränkt sich die Maßnahme auf den Ausfall des Unterrichts.
Die Schulen haben Kommunikationsmöglichkeiten mit den Eltern in den kommenden Wochen in geeigneter Weise sicherzustellen.

ÜBERGANGSREGELUNG: Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. Die Einzelheiten regelt die Schulleitung. […]

2. Not-Betreuungsangebot

Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen - insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst.
/ Schulministerium /

An der Gesamtschule Niederzier/Merzenich werden wir die Vorgaben wie folgt handhaben:

Am Montag und Dienstag, 16.3.2020 und 17.3.2020 wird eine Betreuung Ihrer Kinder bis zum Schulschluss sichergestellt sein.

Bitte teilen Sie uns unter der Mailadresse bis Dienstagmorgen 10.00 Uhr mit, ob Sie auch ab Mittwoch, den 18.3. bis zu den Osterferien ein Betreuungsangebot benötigen. Dieses Not-Betreuungsangebot gilt für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6, deren Eltern oder Erziehungsberechtigten in Bereichen arbeiten, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Dazu zählen insbesondere: Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.

Die Notwendigkeit einer außerordentlichen schulischen Betreuung von Kindern der vorgenannten Personengruppen ist durch schriftliche Bescheinigung des jeweiligen Arbeitgebers oder Dienstvorgesetzten gegenüber der Schulleitung nachzuweisen. Ich bitte Sie, uns diese Bescheinung zeitnah zukommen zu lassen.

Den Erlass des Arbeitsministeriums zum Nachlesen finden Sie auf der verlinkten Seite des Schulministeriums.

Darüber hinaus hat das Schulministerium bereits jetzt Regelungen für weitere Bereiche des Schullebens wie zum Beispiel die Abiturprüfungen getroffen. Diese können Sie auf der Homepage des Ministeriums hier abrufen. Die Informationen zur heutigen Entscheidung finden Sie unten unter Schulmails → Schulmail vom 13.3.2020. Auch alle weiteren Informationen können Sie dort finden.

Darüber hinaus bitte ich Sie, die regelmäßigen Aktualisierungen auf der Homepage zu lesen.

Neben allen Unannehmlichkeiten, die aus dieser Situation erwachsen, wünsche ich uns allen, dass wir gesund durch die Corona-Krise kommen und nach Aufhebung der Schulschließung uns alle wiedersehen.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Möller
Schulleiter

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