Fächerangebot
Im Folgenden werden Informationen zum Fächerangebot in der gymnasialen Oberstufe an unserer Schule aufgeführt. Schullaufbahnrechtliche Bedingungen der allgemeinen Ausbildungs- und Prüfungsordnung der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt) werden ergänzt durch besondere Belegungsbedingungen an unserer Schule. Weitere Hinweise zur Obligatorik der einzelnen Fächer im Zentralabitur sind der Homepage des Schulministeriums zu entnehmen.
Aufgabenfeld 1: sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld
Deutsch ist Pflichtfach bis zum Abitur. Es kann als Grundkurs (GK) oder Leistungskurs (LK) gewählt werden.
Englisch (ab Jg. 5) ist Pflichtfach in der Einführungsphase (Jg.11) der gymnasialen Oberstufe. In der Regel gilt diese Belegungsbedingung bis zum Abitur. Der Anforderung, eine Fremdsprache durchgängig bis zum Abitur zu belegen, wird damit entsprochen. Darüber hinaus ist im Hinblick auf die Globalisierung und die damit verbundenen Ansprüche an die individuellen Englischkenntnisse die Belegung dieses Faches bis zum Abitur mehr als ratsam. Englisch kann als GK, als LK und im Rahmen des bilingualen Bildungsganges belegt werden.
Cambridge First Certificate: Dieser Kurs ist ein einjähriger Grundkurs in englischer Sprache, der allen Schülerinnen und Schülern der Einführungsphase (Jg. 11) angeboten wird. Er hat das Ziel die Grundlagen der englischen Sprache in den Bereichen Grammatik, Textverständnis, Hörverständnis, Sprachanwendung usw. zu festigen und zu verbessern. Wer möchte kann sich am Schuljahresende einem Test unterziehen. Für Schülerinnen und Schüler im bilingualen Bildungsgang ist die Belegung dieses Kurses verpfichtend.
Französisch (ab Jg. 6 / 8 / 9) wird als fortgeführte Fremdsprache im GK-Bereich angeboten und kann bei Bedarf bis zur Erfüllung der Bedingungen für die zweite Fremdsprache belegt werden.
Latein (ab Jg. 8 / 9) kann in der gymnasialen Oberstufe als GK fortgeführt werden. Der Erwerb des Latinums sieht die Belegung des Faches bis einschließlich Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase vor.
Italienisch (ab Einführungsphase) ist die neu einsetzende Fremdsprache in der gymnasialen Oberstufe unserer Schule.
- Das Fach Italienisch können alle Schülerinnen und Schüler wählen, die sich für fremde Sprachen begeistern.
- Das Fach Italienisch ist ein Pflichtfach für alle Schülerinnen und Schüler, die in der Sekundarstufe I noch keine zweite Fremdsprache belegt haben (= Belegung einer zweiten Fremdsprache von der Klasse 6 bzw. 7 bis zu Klasse 10 einschließlich).
- Das Fach Italienisch ist ebenfalls ein Pflichtfach für alle Schülerinnen und Schüler, die in der Sekundarstufe I die zweite Fremdsprache noch nicht abgeschlossen haben und diese zweite Fremdsprache (z.B.: Französisch oder Latein ab der Klasse 8 bzw. 9) in der gymnasialen Oberstufe nicht weiter belegen und abschließen möchten (=Belegungsverpflichtung bis Ende der Einführungsphase).
- Bei Wahl des fremdsprachlichen Schwerpunktes in der Oberstufe ist das Fach Italienisch neben Englisch, als fortgeführter Fremdsprache, ein Pflichtfach.
Bei Wahl eines fremdsprachlichen Schwerpunktes ist eine Kombination der Fächer Englisch als fortgeführte Fremdsprache und Italienisch als neueinsetzende Fremdsprache vorgesehen.
Bei Entscheidung gegen den fremdsprachlichen Schwerpunkt wird der naturwissenschaftliche Schwerpunkt der gymnasialen Oberstufe mit der Kombination von zwei naturwissenschaftlichen Fächern (z.B.: Biologie und Chemie oder Chemie und Physik) belegt.
Informationen zu den Schwerpunkten hier.
Kunst kann als Grundkurs in allen Phasen der gymnasialen Oberstufe belegt werden. Es ist damit das einzige Fach im ästhetischen Bereich an unserer Schule, das als Abiturfach angewählt werden kann.
Alternativ kann in der Qualifikationsphase 1 das Fach Literatur belegt werden.
Wird nicht das Fach Kunst in der Einführungsphase belegt, so ist das Fach Musik zu belegen.
Musik kann als Grundkurs nur in der Einführungsphase belegt werden. In der Qualifikationsphase kann das Fach als vokalpraktischer Kurs fortgeführt werden.
Alternativ ist in Qualifikationsphase 1 das Fach Literatur zu belegen.
Wird nicht das Fach Musik in der EP belegt, so ist das Fach Kunst zu belegen.
Literatur ist auf 2 Halbjahre angelegt und wird nur in der Qualifikationsphase 1 angeboten. Die Belegung dieses Faches deckt die Pflichtbedingungen zur Belegung eines ästhetischen Faches in der Qualifikationsphase ab.
Vokalpraktischer Kurs ist auf 2 Halbjahre angelegt und wird nur in der Qualifikationsphase 1 angeboten. Die Belegung dieses Faches deckt die Pflichtbedingungen zur Belegung eines ästhetischen Faches in der Qualifikationsphase ab.
gesellschaftliches Aufgabenfeld
Aufgabenfeld 2
gesellschaftliches Aufgabenfeld
Erdkunde ist ein Fach aus dem Wahlangebot der Schule. Es kann als GK in deutscher und in englischer Sprache belegt werden. Es wird auch als Fach im LK-Bereich angeboten. |
Erdkunde-bilingual wird in englischer Sprache unterrichtet und ist damit Bestandteil des bilingualen Bildungsgangs. |
Pädagogik (Erziehungswissenschaften) ist ein Fach aus dem Wahlangebot der Schule. Es kann als GK belegt werden. |
Philosophie: Bei Nicht-Belegung des Faches Religion wird Philosophie Pflichtfach bis mindestens Ende der Qualifikationsphase 1. Es wird als GK angeboten und kann auch als Abiturfach belegt werden. |
mathematisch-technisch-naturwissenschaftliches Aufgabenfeld
Aufgabenfeld 3
mathematisch-technisch-naturwissenschaftliches Aufgabenfeld
Mathematik ist Pflichtfach bis zum Abitur. Es kann als GK oder LK gewählt werden. |
Mindestens ein naturwissenschaftliches Fach ist durchgängig in der gymnasialen Oberstufe zu belegen. Hat man keinen fremdsprachlichen Schwerpunkt gewählt, so ist eine zweite Naturwissenschaft zu belegen. Die Fachkombinationen bi/ch und ch/ph gehören zum Standardangebot der Schule.
Biologie kann als GK oder LK gewählt werden. |
Chemie kann als GK gewählt werden. |
Physik kann als GK gewählt werden. |
- Details
- Geschrieben von MFF
- Erstellt: 26. Januar 2011
- Zuletzt aktualisiert: 16. Juni 2019
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